Instructor Haftung bei der Solotauchausbildung

Eine interessante Frage von Hardy – vielen Dank für dieses Posting

In Anlehnung an euer Solotaucher Posting “Solotaucher Kompetenz Team” habe ich eine Frage:
Wie schaut es eigentlich mit der Haftung für Tauchlehrer und Instructoren aus die dem Tauchschüler das Brevet “Solotauchen” abnehmen und Unterschreiben das der neu gebackene Solotaucher auch fit ist. Im Falle eines Unfalles tritt man da von Seiten der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht an den TL heran und interviewen den inwieweit er da das Brevet hat ausstellen dürfen / können / sollen ?
Eine Frage der Fahrlässigkeit denn eigentlich heißst es im Volkstauchmund ja: Tauche nie allein
Ich bin auf eure Antworten gespannt
Gruss Hardy

2 Antworten

  1. Was bitte willst du denn mit einem Solo Brevet wenn überall das Solotauchen per See / Gewässerordnung verboten wird. Und da wo es >>toleriert<< wird brauchst du kein Solotauchbrevet

    • Wenn ich mich recht erinnere gehen Staatsanwaltschaft und Versicherungen immer nach den Richtlinien der großen Sporttauchverbände, also vermutlich bringt das Plastik “SOLO” Kärtchen doch was, müsste man mal a paar infos einhohlen… und es gibt eine Menge Gewässer die “versteckt” von der Masse liegen….
      @ Hardy: Wer sagt den das ein * oder OWD fit ist????

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